Italien  |
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Regellaufzeit (ohne Wochenenden und Feiertage):
- 48 Stunden (Norditalien bis Toscana sowie alle großen Städte in Süditalien)
- 72 Stunden (Calabrien, Sizilien, Sardinien, San Marino, Insel Elba und kleine Orte in Süditalien); PLZ 7,8,9 und 390xx
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Erforderliche Papiere:
- keine
- nur bei Vorliegen der Intrastat-Vollmacht:
Kopie der Handelsrechnung mit allen notwendigen Angaben, insbesondere die Ust-Id-Nr. des Rechnungsempfängers:
CODICE IVA (P.IVA):IT12345678901 (11-stellig)
- Achtung: Ausnahmeregelung San Marino: da diese Stadt eine eigene Zollhoheit besitzt, sind die gleichen Exportdokumente erforderlich wie beim Versand in EFTA-Staaten
- Achtung: Ausnahmeregelung Campione d\'Italia: dieser Ort gehört zum Zolleinzugsgebiet der Schweiz, daher laufen die Pakete über die Schweiz (CH-6911)
- Achtung: Ausnahmeregelung für Livigno: Da Levigno eine eigene Zollhoheit besitzt ist eine Handelsrechnung zu erstellen.
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