Norwegen  |
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Regellaufzeit (ohne Wochenenden und Feiertage):
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Erforderliche Papiere:
- Handelsrechnung 3-fach, mit den notwendigen Angaben
- Ausfuhrerklärung ab einem Warenwert von über 1.000.- €; ab 3.000,- € ist eine Vorabfertigung durch die für den Versender zuständige Zollstelle erforderlich
- Ursprungserklärung bei einem Warenwert bis 6.000,- € darüber hinaus ist eine vom Zollamt abgestempelte Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 vorzulegen oder eine Bewilligungsnummer in der UE anzugeben.
- Freischreibungsgrenze: 200,- NOK (ca. 20,- €)
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