Schweiz  |
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Regellaufzeit (ohne Wochenenden und Feiertage):
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Erforderliche Papiere:
- Handelsrechnung 3-fach, mit den notwendigen Angaben
- Ausfuhrerklärung ab einem Warenwert von über 1.000,- €; ab 3.000,- € ist eine Vorabfertigung durch die für den Versender zuständige Zollstelle erforderlich
- Ursprungserklärung bei einem Warenwert bis 6000,- €; darüber hinaus ist eine vom Zollamt abgestempelte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vorzulegen oder eine Bewilligungsnummer in der UE anzugeben.
- Freischreibungsgrenze: 59,- CHF (ca. 38,- €), inkl. 8 CHF Verzollungskosten.
- Ausnahme: Der schweizerische Ort Samnaun (CH-7563) ist Zollfreigebiet. Für Sendungen in dieses Zollfreigebiet ist eine separate Handelsrechnung sowie eine AE (falls erforderlich) mitzugeben. Es fällt eine zusätzliche Transitgebühr in Höhe von 50,- CHF an.
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